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Operativer Hinweis: eAIR - electronic Access to Information Register

Operativer Hinweis zur Förderrichtlinie des Vienna Meeting Fund 2025-2028

Der Wiener Tourismusverband fördert auf Basis der Förderrichtlinie zum Vienna Meeting Fund 2025-2028 bestimmte mehrtägige internationale Veranstaltungen. Die Unionsrechtsgrundlage dieser Förderrichtlinie ist die De-Minimis Verordnung. (Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L, 2023/2831, 15.12.2023.) Die De-Minimis Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung bestimmter Informationen zu De-Minimis Beihilfen, die ab dem 01.01.2026 gewährt werden. Diese Informationen müssen in einem Zentralregister erfasst werden. Das zentrale Register, in dem Daten zu von österreichischen Förderstellen gewährten De-Minimis Beihilfen erfasst werden, ist das eAIR - electronic Access to Information Register

Folgende Daten müssen erfasst werden:

  • Angabe des Beihilfeempfängers, verpflichtend:
    National: UID-Nummer, optional und hierarchisch absteigend: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Abgabenkontonummer
    EU: länderspezifische Identifikatoren
    Non-EU: other country numbers
  • Beihilfebetrag
  • Tag der Gewährung der Beihilfe
  • Bewilligungsbehörde
  • Beihilfeinstrument
  • betroffener Wirtschaftszweig auf der Grundlage der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Union ("NACE-Klassifikation"). (Art 6 Abs 1 De-Minimis-Verordnung.)

Der Wiener Tourismusverband, Invalidenstrasse 6, 1030 Wien, funding@vienna.info, verarbeitet die oben angeführten personenbezogenen Daten als Verantwortlicher iSd Art 4 Zf 7 DSGVO, entsprechend der (unionsrechtlichen) De-Minimis Verordnung, um die Daten in das eAIR - electronic Access to Information Register einzutragen und damit die Pflichten der De-Minimis Verordnung zu erfüllen. 

Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitungen ist die Erfüllung der rechtlichen Pflichten nach der De-Minimis Verordnung, welche der Wiener Tourismusverband zu erfüllen hat. 

Jene oben genannten personenbezogenen Daten, die nach der De-Minimis Verordnung in das eAIR - electronic Access to Information Register eingetragen werden, übermittelt der Wiener Tourismusverband an die Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP) der Europäischen Kommission, um die Pflichten nach der De-Minimis Verordnung zu erfüllen. 

Der Wiener Tourismusverband speichert die oben genannten personenbezogenen Daten für 10 Jahre ab deren Erhebung (Art 6 Abs 3 De-Minimis VO). 

Sie haben gegenüber dem Wiener Tourismusverband als Verantwortlichen nach der DSGVO folgende Rechte: (i) Auskunft (Art. 15 DSGVO); (ii) Berichtigung (Art. 16 DSGVO); (iii) Löschung (Art. 17 DSGVO); (iv) Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);  (v) Widerspruch (Art. 21 DSGVO); (vi) Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO); (vii) Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), wobei in Österreich die Datenschutzbehörde zuständig ist.

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