Meeting Planner, Innenstadt

Zurück zu:

FAQs

Die detaillierte Richtlinie finden Sie hier.
 

Welche Kosten sind förderbar?

Variable Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen bzw. entstanden sind und an Dritte bezahlt werden. 
Im Regelfall handelt es sich dabei um die Abrechnung entstandener Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie z.B. Logis, Technikfirmen oder Caterer.

Welche Unterlagen sind nach der Veranstaltung für die Berechnung der tatsächlichen Förderung bzw. deren Abruf erforderlich? 

a.   Den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rechnungen. Für alle abzurechnenden Kostenpositionen ist das Abrechnungsformular vollständig auszufüllen und entsprechende Rechnungs- und Zahlungsbelege beizulegen:

  • Location Rechnung
  • Rechnungen weiterer veranstaltungsbezogener Dienstleistungen (Logis, Technik, Catering, etc.)
  • Rechnungen für Dienstleistungen zur hybriden Durchführung der Veranstaltung (Modul 3), bzw. Implementierung einer digitalen Infrastruktur z.B. Technikkosten, Agenturkosten für Konzeptumsetzung

b.    Statistik der Teilnehmer:innen (Anzahl & nationale bzw. internationale Herkunft)

Wie erfolgt der Nächtigungs-Nachweis für das Modul 2 (Nächtigungen)?

Die Erfüllung der Nächtigungsquote des Modul 2 wird an Hand der Teilnehmer:innenstatistik, die verpflichtend mit der Abrechnung zu übermitteln ist, überprüft bzw. plausibilisiert. Das Vienna Convention Bureau behält sich eine stichprobenartige Überprüfung durch einen unabhängigen, vom Vienna Convention Bureau beauftragten Wirtschaftsprüfer vor.

Reduziert sich die Förderung, wenn weniger Teilnehmer:innen als geplant an der Veranstaltung teilnehmen?

Ja, entsprechend der Übersichtsstabelle der möglichen Fördermodule in den Förderungsrichtlinien, Kapitel 5.2. 

Bis wann muss der Abruf der Förderung erfolgen?

Innerhalb von 3 Monaten nach Veranstaltungsende.

In welcher Form erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in Form einer Überweisung durch den Wiener Tourismusverband auf das Firmenkonto des Veranstalters.

Wird die Förderung unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis der Veranstaltung gewährt?

Ja.

Auf welchen Rechtsgrundlagen im EU-Beihilfenrecht basiert die Förderung?

Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union. 

Was ist eine De-minimis-Erklärung?

Bei der De-minimis-Erklärung handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Veranstalter den Betrag aller in Österreich in den letzten drei Jahren beantragten bzw. gewährten De-minimis-Förderungen bekannt gibt und firmenmäßig bestätigt.

Die Summe aller De-minimis-Beihilfen, die Ihrem antragstellenden Unternehmen samt den mit diesem verbundenen Unternehmen in den letzten drei Jahren gewährt wurde, darf den Betrag von € 300.000 nicht überschreiten.