Gefördert werden internationale Verbandskongresse, die ab dem 01. Jänner 2025 zum wiederholten Mal in Wien stattfinden. Einreichungen sind seit 01. Jänner 2023 möglich.
Was wird gefördert?
Der Vienna Loyalty Fund fördert internationale Verbandskongresse, die ab 01. Jänner 2025 zum wiederholten Mal in Wien stattfinden.
Der Betrachtungszeitraum, innerhalb dessen die Veranstaltung in Wien im Sinne der Richtlinie wiederholt werden muss, beträgt zehn Jahre. Der Betrachtungszeitraum beginnt mit dem Jahr der letzten (vorhergehenden) durchgeführten Veranstaltung, jedoch nicht vor dem 01. Jänner 2024.
Eine wiederholte Veranstaltung ist nur förderfähig, wenn es sich nachweislich um die gleiche Veranstaltung bzw. eine Fortsetzung dieser handelt. Ein Wechsel des Veranstalters ist dabei jedoch zulässig. Ähnliche oder vergleichbare Veranstaltungen (zur vorhergehenden Veranstaltung) sind hingegen nicht förderfähig.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Location: Die Veranstaltung findet gegen Bezahlung in einem Wiener Beherbergungsbetrieb oder einer Wiener (Event)-Location statt.
- Veranstaltungsdauer: mindestens 3 Kongresstage
- Teilnehmer:innen: mindestens 2.500 Teilnehmer:innen vor Ort
- Mindestens 50% internationale Teilnehmer:innen (aus dem Ausland)
- Nächtigungen: Die Anzahl der internationalen Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben für die Teilnahme an der Veranstaltung muss mindestens 50 % der Gesamtteilnehmer:innen-Anzahl vor Ort betragen.
Die Förderhöhe ist nach Anzahl der Teilnehmer:innen gestaffelt. Je mehr Teilnehmer:innen (physisch anwesend in Wien), desto höher der entsprechende Förderbetrag. Der maximale Förderbetrag je eingereichter Veranstaltung beträgt EUR 15.000. Die maximalen Förderbeträge je Teilnehmer:innen-Kategorie sind in der Förderrichtlinie ersichtlich.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Vienna Loyalty Fund richtet sich an nationale und internationale rechtsfähige Veranstalter (Verbände und Vereine, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Fonds und gemeinnützige Gesellschaften), die einen Kongress planen und durchführen (lassen) und für diese Veranstaltung das wirtschaftliche Risiko und damit sämtliche Kosten tragen.
Zusätzlich können auch folgende Rechtsträger - die nachweislich mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind - einreichen: juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten) sowie Privatuniversitäten und Fachhochschulen, sofern der Fördergegenstand internationale Verbandskongresse ist.
Agenturen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie nachweislich im Auftrag des Veranstalters tätig sind.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge sind laufend seit 01. Jänner 2023 möglich und ausschließlich an funding@vienna.info zu stellen. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vollständig und richtig zu übermitteln. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Bei der Einreichung gilt, nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, "first-come, first-served". Die Einreichung ist frühestens 5 Jahre vor tatsächlichem Veranstaltungsdatum möglich.
Durch den Vienna Loyalty Fund geförderte Kongresse müssen das Logo der Meeting Destination Vienna im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ausweisen.